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Personalausweis beantragen in Nürnberg

Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Nürnberg erledigen: zuständige Stelle, Unterlagen, Kosten, Fristen und Online-Dienst.

Mit Adler Schritt für Schritt erledigen

Das müssen Sie tun:

  1. Gehen Sie persönlich zur zuständigen Stelle (siehe „Mehr Infos“).
  2. Bringen Sie Ihren bisherigen Ausweis oder Pass mit, nach einer Namensänderung auch die Urkunde, zum Beispiel die Eheurkunde.
  3. Das Passfoto muss digital sein: Lassen Sie es vorab in einem Fotostudio machen oder, wo angeboten, direkt vor Ort.

Mehr Infos

Worum es geht

Deutsche können den Personalausweis bei der zuständigen Gemeinde beantragen.

Kosten

Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen

  • Antragsteller ab 24 Jahren: 46,00 EUR
  • Antragsteller unter 24 Jahren: 27,60 EUR
  • Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige: Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich; aufgrund der Berücksichtigung im Regelbedarf ist eine Bedürftigkeit der Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII im Regelfall nicht gegeben
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR
  • Kosten Direktversand eines Personalausweises: 15,00 EUR
  • Anhebung der Gebühren um 6,00 EUR, wenn das Lichtbild durch die Personalausweisbehörde gefertigt wurde
  • Anhebung der Gebühren um 13,00 EUR, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder von einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen wird
  • Anhebung der Gebühren um 30,00 EUR bei Beantragung durch sog. Auslandsdeutsche bei – unzuständigen – Inlandspersonalausweisbehörden

Weitere Gebührenregelungen

  • Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Vollendung des 16. Lebensjahres: gebührenfrei
  • Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei älteren Ausweisen: gebührenfrei
  • Ändern der PIN im Bürgeramt = Neusetzen der Geheimnummer (z. B. PIN vergessen): gebührenfrei
  • Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
  • Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
  • Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikats: Festlegung durch jeweiligen Anbieter

Fristen

nicht angegeben

Dauer

Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dauert es ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können. Teilweise kann es jedoch auch mehrere Wochen dauern. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Sie über einen gültigen Personalausweis verfügen und beantragen Sie Ihren Personalausweis rechtzeitig. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde.

Beim vorläufigen Personalausweis ist die Ausstellung sofort möglich.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz;
  • Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch Antragssteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. gesetzlichen Vertreter (z.B. bei gemeinsamem Sorgerecht durch beide Elternteile, leben diese nicht nur vorübergehend getrennt i. d. R. allein durch den Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält) oder Betreuer;
  • Vertretung durch Bevollmächtigte nicht zulässig.
  • Zur Prüfung der Identität muss der Personalausweisbewerber (also auch das Kind oder der Jugendliche unter 16 Jahren) grundsätzlich persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.

Unterlagen

  • aktuelles biometrisches digitales Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
  • bei Erstausstellung (dazu können auch Neuzuzüge zählen) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden
  • bei Personalausweisbewerbern unter 16 Jahren: bei zusammenlebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Personalausweisbehörde überprüft werden soll
  • bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis

Ablauf

Nach Beantragung eines Personalausweises wird die Bundesdruckerei GmbH von der Personalausweisbehörde beauftragt, den Personalausweis zu erstellen.

Sobald das Dokument abholbereit ist, werden Sie informiert. Einige Gemeinden stellen stattdessen für die Auskunft über den Bearbeitungsstand einen Online-Dienst zur Verfügung. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Beantragung.

Zuständige Stelle

Quelle: bayernportal.de · Stand 01.10.2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.

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