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Abmelden beim Umzug ins Ausland in Nürnberg

Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Nürnberg erledigen: zuständige Stelle, Unterlagen, Kosten, Fristen und Online-Dienst.

Mit Adler Schritt für Schritt erledigen

Das müssen Sie tun:

  1. Ziehen Sie ins Ausland, melden Sie Ihre Wohnung in Deutschland ab. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands reicht die Anmeldung am neuen Wohnort.
  2. Melden Sie sich rund um den Auszug ab (die Frist steht unter „Mehr Infos“).
  3. Sie können sich persönlich, schriftlich oder online abmelden. Geben Sie dabei Ihre neue Adresse im Ausland an.

Mehr Infos

Worum es geht

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Kosten

keine

Fristen

Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Auszug erfolgen. Frühestmöglicher Zeitpunkt einer Abmeldung ins Ausland ist eine Woche vor dem Auszug.

Voraussetzungen

Tatsächliches Ausziehen aus der Wohnung. Von einem Auszug ist in der Regel auszugehen, wenn aus der Wohnung zur Benutzung erforderliche Einrichtungsgenstände entfernt werden oder die voraussichtliche Abwesenheit mehr als ein Jahr beträgt.

Unterlagen

  • Abmeldeschein (bei der Meldebörde erhältlich)
  • Personalausweis, Reisepass oder Passersatzpapier (bei schriftlicher Abmeldung in Kopie; bei elektronischer Abmeldung ins Ausland die Seriennummer, siehe unter Beschreibung)

Zuständige Stelle

Quelle: bayernportal.de · Stand 02.10.2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.

Ihr Plan für Ihren Fall

Adler stellt nur die nötigen Rückfragen und zeigt dann die Schritte, die für Sie gelten.

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