Eheurkunde bestellen in Nürnberg
Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Nürnberg erledigen: zuständige Stelle, Unterlagen, Kosten, Fristen und Online-Dienste.
Mehr Infos
Worum es geht
Sie können eine Eheurkunde beim Standesamt anfordern, das das Eheregister führt (in der Regel am Eheschließungsort).
Kosten
- Gebühr für eine Eheurkunde: 12,00 EUR
- Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR
- Gebühr für eine mehrsprachige Eheurkunde: 12,00 EUR
- Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR
Fristen
Eheurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu 80 Jahre nach der Beurkundung im Eheregister beim Standesamt angefordert werden. Für ältere Einträge ist das Archiv der Gemeinde zuständig, zu der das Standesamt gehört.
Dauer
In der Regel 2 bis 10 Tage
Voraussetzungen
Folgende Personen über 16 Jahre können einen Antrag stellen:
- Die Person, auf die sich der Eintrag im Register bezieht.
- Vorfahren und Nachkommen, also zum Beispiel Eltern, Kinder oder Enkelkinder (Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen).
- Andere Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, zum Beispiel durch ein Schreiben vom Nachlassgericht, ein Gerichtsurteil oder einen vollstreckbaren Titel.
Unterlagen
- Beantragung Eheurkunde
Persönliche Antragstellung:
- Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
- Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen
- Eine bevollmächtigte Person hat eine schriftliche Vollmacht sowie den Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) des Vollmachtgebers und den eigenen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Schriftliche Antragstellung:
- Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen.
Ablauf
Sie können die Eheurkunde beim Standesamt der Eheschließung persönlich (gegebenenfalls Termin notwendig), schriftlich oder gegebenenfalls elektronisch anfordern.
Persönliche Antragstellung:
- Für eine persönliche Beantragung ist möglicherweise ein Termin notwendig.
- Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
- Auch eine vertrauenswürdige Person kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Diese Person benötigt eine schriftliche Vollmacht sowie ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Schriftliche Antragstellung:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt, in dem sie um die Ausstellung der Eheurkunde bitten.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Ihren Familiennamen und Vornamen
- Ihre Meldeanschrift
- Das Datum und den Ort der Eheschließung oder ggf. der Umwandlung der Lebenspartnerschaft
- Falls bekannt, die Beurkundungsnummer und das Standesamt
- Falls vorhanden, weitere Nachweise, zum Beispiel für ein rechtliches Interesse oder eine Gebührenbefreiung.
- Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Elektronische Antragstellung:
- Falls das Standesamt eine Online-Option anbietet, rufen Sie die entsprechende Webseite auf.
- Melden Sie sich gegebenenfalls mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises an.
- Geben Sie die erforderlichen Daten ein und laden Sie, falls nötig, die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Senden Sie den Antrag online ab.
Zuständige Stelle
- Stadt NürnbergRathausplatz 2, 90403 NürnbergTelefon: +49 911 231-0E-Mail: poststelle@stadt.nuernberg.de
Quelle: bayernportal.de · Stand 01.10.2026
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.