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Gewerbe anmelden in München

Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in München erledigen: zuständige Stellen, Unterlagen, Kosten, Fristen, Online-Dienste und Formulare.

Mit Adler Schritt für Schritt erledigen

Das müssen Sie tun:

  1. Melden Sie das Gewerbe zum Start Ihrer Tätigkeit an (die Frist steht unter „Mehr Infos“).
  2. Melden Sie es online an oder schicken Sie das ausgefüllte Formular.
  3. Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

Mehr Infos

Worum es geht

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle sowie die Verlegung des Betriebs.

Kosten

25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/2.)

Fristen

Die Anzeige ist vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit vorzunehmen.

Voraussetzungen

  • Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
  • für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der die Ausübung der selbständigen Tätigkeit erlaubt

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung)
  • GmbH in Gründung: eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung der GmbH aufgenommen werden soll
  • Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug (ggf. Ersetzung des Zuverlässigkeitsnachweis durch Versicherung an Eides statt oder ähnliche Handlungen)
  • Minderjährige: Ermächtigung der/des gesetzliche/n Vertreter/s sowie Genehmigung des Familiengerichts
  • Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
  • für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der eine selbständige Tätigkeit erlaubt

Ablauf

Die Gewerbeanmeldung kann in Textform über das bereitgestellte Formular an die Gemeinde, in der die Tätigkeit ausgeübt wird, oder an die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer übermittelt werden. Wenn eine zuständige Stelle ein Online-Verfahren bereitstellt, kann die Gewerbeanmeldung über dieses elektronisch übermittelt werden.

Über die Gewerbeanmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer) informiert.

Zuständige Stellen

  • Handwerkskammer für München und OberbayernMax-Joseph-Straße 4, 80333 MünchenTelefon: +49 89 5119-0E-Mail: info@hwk-muenchen.deDas Amt ist Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr, Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr, Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr, Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr und Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr geöffnet.
  • Industrie- und Handelskammer für München und OberbayernMax-Joseph-Straße 2, 80333 MünchenTelefon: +49 89 5116-0E-Mail: info@muenchen.ihk.de
  • Landeshauptstadt MünchenMarienplatz 8, 80331 MünchenTelefon: +49 89 115E-Mail: rathaus@muenchen.de

Quelle: bayernportal.de · Stand 01.10.2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.

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