Nebenwohnung abmelden in München
Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in München erledigen: zuständige Stelle, Unterlagen, Kosten, Fristen und Online-Dienst.
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Worum es geht
Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
Kosten
keine
Fristen
Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Auszug erfolgen. Frühestmöglicher Zeitpunkt einer Abmeldung ins Ausland ist eine Woche vor dem Auszug.
Voraussetzungen
Tatsächliches Ausziehen aus der Wohnung. Von einem Auszug ist in der Regel auszugehen, wenn aus der Wohnung zur Benutzung erforderliche Einrichtungsgenstände entfernt werden oder die voraussichtliche Abwesenheit mehr als ein Jahr beträgt.
Unterlagen
- Abmeldeschein (bei der Meldebörde erhältlich)
- Personalausweis, Reisepass oder Passersatzpapier (bei schriftlicher Abmeldung in Kopie; bei elektronischer Abmeldung ins Ausland die Seriennummer, siehe unter Beschreibung)
Zuständige Stelle
- Landeshauptstadt MünchenMarienplatz 8, 80331 MünchenTelefon: +49 89 115E-Mail: rathaus@muenchen.de
Quelle: bayernportal.de · Stand 02.10.2026
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.
Weitere Behördengänge in München
- Heiraten
- Umziehen
- Abmelden beim Umzug ins Ausland
- Alten Führerschein umtauschen
- Aus der Kirche austreten
- Beim Standesamt anmelden
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Eheurkunde bestellen
- Elterngeld beantragen
- Ersatzführerschein beantragen
- Führerschein aus der EU umschreiben
- Führerschein machen
- Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren)
- Führerschein von außerhalb der EU umschreiben
- Geburt beim Standesamt anzeigen
- Geburtsurkunde beantragen
- Gewerbe anmelden
- Internationalen Führerschein beantragen
- Meldebescheinigung beantragen
- Neue Adresse in den Fahrzeugschein eintragen lassen
- Personalausweis beantragen
- Reisepass beantragen
- Steuerklasse ändern
- Wohnung anmelden