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Elterngeld beantragen in München

Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in München erledigen: zuständige Stellen, Unterlagen, Fristen, Online-Dienst und Formulare.

Mit Adler Schritt für Schritt erledigen

Das müssen Sie tun:

  1. Stellen Sie den Antrag nach der Geburt, online oder schriftlich.
  2. Legen Sie die Nachweise bei (Liste unter „Mehr Infos“).
  3. Stellen Sie den Antrag bald: Elterngeld wird nur kurz rückwirkend gezahlt.

Mehr Infos

Worum es geht

Sie können Elterngeld beantragen, wenn Sie ihr Kind nach der Geburt vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind.

Fristen

Das Elterngeld kann frühestens ab Geburt des Kindes beantragt werden. Es wird nach Lebensmonaten gezahlt.

Die Zahlung erfolgt rückwirkend nur für drei Lebensmonate vor dem Lebensmonat der Antragstellung.

Dauer

ca. 4-6 Wochen

Voraussetzungen

Sie können Elterngeld beantragen, wenn Sie

  • Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
  • mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen,
  • nach der Geburt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (für Geburten ab 1. September 2021 max. 32 Wochenstunden, für Geburten bis einschließlich 31. August 2021 max. 30 Wochenstunden) ausüben,
  • (allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil) im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes Einkommen nicht über 200.000 Euro hatten (gilt seit 1. April 2024; für Geburten ab dem 1. April 2025 liegt die Grenze bei 175.000 €).

Unterlagen

  • Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes
  • Einkommensnachweise
  • Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld
  • Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss
  • Arbeitszeitbestätigung bei Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs

Ablauf

Das Elterngeld kann schriftlich oder online beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der jeweilige Antrag kann bis zum Ende des Elterngeldbezuges geändert werden, jedoch nur für die Zukunft bzw. für noch nicht ausgezahlte Monatsbeträge.

Monate, in denen bereits ElterngeldPlus bezogen wurde, können auch nachträglich in Basiselterngeld-Monate umgewandelt werden.

Zuständige Stellen

Quelle: bayernportal.de · Stand 01.10.2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.

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