Nebenwohnung abmelden in Köln
Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Köln erledigen: zuständige Stellen, Unterlagen, Kosten, Fristen und Online-Dienst.
Mehr Infos
Worum es geht
Sie ziehen endgültig aus Ihrer Nebenwohnung aus? Dann müssen Sie diese abmelden.
Kosten
keine
Fristen
Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen.
Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): eine Woche vor Auszug.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und
- Sie beziehen keine neue Wohnung.
Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.
Ablauf
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
- Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
- Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Schriftlich:
- Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
- Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
- Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Elektronisch:
- Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.
Zuständige Stellen
- Kundenzentrum ChorweilerPariser Platz 1 (1. Etage), 50765 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-0E-Mail: kundenzentrum-chorweiler@stadt-koeln.deDas Amt ist Montag 7:30 bis 15 Uhr und Mittwoch 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung erreichbar. Dienstag 9:30 bis 18 Uhr, Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr und Freitag 7:30 bis 12 Uhr ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
- Kundenzentrum EhrenfeldVenloer Straße 419-421, 50825 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-0E-Mail: kundenzentrum-ehrenfeld@stadt-koeln.deDas Amt ist Montag 7:30 bis 15 Uhr und Mittwoch 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung erreichbar. Dienstag 9:30 bis 18 Uhr, Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr und Freitag 7:30 bis 12 Uhr ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
- Kundenzentrum InnenstadtLaurenzplatz 1-3, 50667 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-0E-Mail: kundenzentrum-innenstadt@stadt-koeln.de
Weitere Stellen (6)
- Kundenzentrum KalkKalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-0E-Mail: kundenzentrum-kalk@stadt-koeln.deDas Amt ist Montag 7:30 bis 15 Uhr und Mittwoch 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung erreichbar. Dienstag 9:30 bis 18 Uhr, Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr und Freitag 7:30 bis 12 Uhr ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
- Kundenzentrum LindenthalAachener Straße 220, 50931 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-0E-Mail: kundenzentrum-lindenthal@stadt-koeln.deDas Amt ist Montag 7:30 bis 15 Uhr und Mittwoch 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung erreichbar. Dienstag 9:30 bis 18 Uhr, Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr und Freitag 7:30 bis 12 Uhr ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
- Kundenzentrum MülheimWiener Platz 2a, 51065 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-0E-Mail: kundenzentrum-muelheim@stadt-koeln.deDas Amt ist Montag 7:30 bis 15 Uhr und Mittwoch 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung erreichbar. Dienstag 9:30 bis 18 Uhr, Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr und Freitag 7:30 bis 12 Uhr ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
- Kundenzentrum NippesNeusser Straße 450, 50733 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-0E-Mail: kundenzentrum-nippes@stadt-koeln.deDas Amt ist Montag 7:30 bis 15 Uhr und Mittwoch 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung erreichbar. Dienstag 9:30 bis 18 Uhr, Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr und Freitag 7:30 bis 12 Uhr ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
- Kundenzentrum PorzAlfred-Moritz-Platz 1, 51143 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-0E-Mail: kundenzentrum-porz@stadt-koeln.deDas Amt ist Montag 7:30 bis 15 Uhr und Mittwoch 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung erreichbar. Dienstag 9:30 bis 18 Uhr, Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr und Freitag 7:30 bis 12 Uhr ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
- Kundenzentrum RodenkirchenMannesmannstraße 10, 50996 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-0E-Mail: kundenzentrum-rodenkirchen@stadt-koeln.deDas Amt ist Montag 7:30 bis 15 Uhr und Mittwoch 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung erreichbar. Dienstag 9:30 bis 18 Uhr, Donnerstag 7:30 bis 16 Uhr und Freitag 7:30 bis 12 Uhr ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
Quelle: meineverwaltung.nrw · Stand 02.10.2026
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.
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