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Geburtsurkunde beantragen in Köln

Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Köln erledigen: zuständige Stelle, Unterlagen und Online-Dienst.

Mit Adler Schritt für Schritt erledigen

Das müssen Sie tun:

  1. Bestellen Sie die Urkunde beim Standesamt des Geburtsorts.
  2. Halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.

Mehr Infos

Worum es geht

Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.

Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden

  • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

sowie deren

  • Ehegatten,
  • Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
  • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Unterlagen

Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

  • Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
  • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
  • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder
  • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
  • den Personalausweis, Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin
  • für andere Personen:
  • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

Ablauf

Persönliche Beantragung

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
  • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
  • Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post oder Telefax

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
  • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum und -ort
  • Name, Vorname der Eltern
  • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.

Zuständige Stelle

  • Beurkundung NeugeboreneGülichplatz 1-3, 50667 Köln, StadtTelefon: 0221 / 221-25885E-Mail: beurkundung-neugeborene@stadt-koeln.deDas Amt ist Montag und Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Dienstag 8 bis 18 Uhr sowie Mittwoch und Freitag 8 bis 12 Uhr erreichbar. Persönliche Vorsprachen sind nur nach Terminvereinbarung möglich; ausgenommen sind Bot*innen der Geburtskliniken zur Beurkundung von Neugeborenen.

Quelle: meineverwaltung.nrw · Stand 01.10.2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.

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Adler stellt nur die nötigen Rückfragen und zeigt dann die Schritte, die für Sie gelten.

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