Gewerbe anmelden in Köln
Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Köln erledigen: zuständige Stelle, Unterlagen, Kosten, Fristen und Online-Dienst.
Mehr Infos
Worum es geht
Wenn Sie ein stehendes Gewerbe beginnen, müssen Sie dieses bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Anmeldung muss gleichzeitig mit dem Beginn des Gewerbes erfolgen.
Kosten
Gebühren für die Gewerbeanmeldung für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
Gebühr: Euro 26
für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
Gebühr: Euro 33
für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
Gebühr: Euro 13
Fristen
Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.
Dauer
Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Voraussetzungen
Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen, zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG) oder eingetragener Verein (eV), Kommanditgesellschaft (KG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).
Unterlagen
- Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
- Nachweis der Identität (z. B.: Personalausweis oder Reisepass)
- bei elektronischer Gewerbeanmeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren).
- notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften)
- Zustimmungserklärung Gesellschafter
- Beiblatt Vertretungsberechtigte
Ablauf
Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.
Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.
Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.
Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1).
Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.
Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten Gewerbeschein), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.
Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.
Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.
Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Zuständige Stelle
- GewerbemeldestelleWilly-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, StadtE-Mail: Gewerbemeldungen@stadt-koeln.de
Quelle: meineverwaltung.nrw · Stand 01.10.2026
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.
Weitere Behördengänge in Köln
- Heiraten
- Umziehen
- Beim Standesamt anmelden
- Bewohnerparkausweis ändern
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Bewohnerparkausweis ersetzen
- Bewohnerparkausweis verlängern
- Eheurkunde bestellen
- Elterngeld beantragen
- Geburtsurkunde beantragen
- Personalausweis beantragen
- Reisepass beantragen
- Steuerklasse ändern
- Wohnung anmelden