Nebenwohnung abmelden in Düsseldorf
Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Düsseldorf erledigen: zuständige Stelle, Unterlagen, Kosten, Fristen und Online-Dienst.
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Worum es geht
Sie ziehen endgültig aus Ihrer Nebenwohnung aus? Dann müssen Sie diese abmelden.
Kosten
keine
Fristen
Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen.
Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): eine Woche vor Auszug.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und
- Sie beziehen keine neue Wohnung.
Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.
Ablauf
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
- Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
- Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Schriftlich:
- Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
- Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
- Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Elektronisch:
- Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.
Zuständige Stelle
- Abteilung Einwohnermeldeamt - 33/4Willi-Becker-Allee 7, 40227 Düsseldorf, StadtTelefon: 0211 89-90141E-Mail: einwohnermeldeamt@duesseldorf.de
Quelle: meineverwaltung.nrw · Stand 02.10.2026
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.
Weitere Behördengänge in Düsseldorf
- Heiraten
- Umziehen
- Abmelden beim Umzug ins Ausland
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