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Geburtsurkunde beantragen in Frankfurt am Main

Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Frankfurt am Main erledigen: zuständige Stellen, Unterlagen, Kosten, Fristen und Online-Dienst.

Mit Adler Schritt für Schritt erledigen

Das müssen Sie tun:

  1. Bestellen Sie die Urkunde beim Standesamt des Geburtsorts.
  2. Halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.

Mehr Infos

Worum es geht

Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburt benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Geburtsurkunde beantragen.

Kosten

Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.“

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.

Dauer

  • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 bis 10 Tage

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
  • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
  • der Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
  • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Weitere Voraussetzungen:

  • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Hinweis:

Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen

Unterlagen

Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
  • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
  • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie) oder
  • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
  • den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
  • für andere Personen:
  • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.

Ablauf

Sie müssen den Antrag auf eine Geburtsurkunde bei Ihrem zuständigen Standesamt stellen.

Persönliche Antragstellung:

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das für Ihren Geburtsort zuständig ist.
  • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
  • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Dazu muss die Person vorlegen:
  • eine schriftliche Vollmacht von Ihnen,
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
  • den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.

Beantragung per Post oder Fax:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten
  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum und –ort
  • Name, Vorname der Eltern
  • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
  • Mit Zusendung der Urkunde per Post erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch elektronisch über die Internetseite des Standesamtes stellen.

Zuständige Stellen

Quelle: hessenfinder.de · Stand 02.10.2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.

Ihr Plan für Ihren Fall

Adler stellt nur die nötigen Rückfragen und zeigt dann die Schritte, die für Sie gelten.

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