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Steuerklasse ändern in Frankfurt am Main

Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Frankfurt am Main erledigen: zuständige Stelle, Unterlagen, Kosten, Fristen und Online-Dienst.

Mit Adler Schritt für Schritt erledigen

Das müssen Sie tun:

  1. Füllen Sie den Antrag auf Steuerklassenwechsel aus. Sie unterschreiben ihn beide.
  2. Reichen Sie ihn bei Ihrem Finanzamt ein oder stellen Sie den Antrag online über ELSTER.

Mehr Infos

Worum es geht

Wenn Sie die bei Heirat automatisch erteilte Steuerklassenkombination IV/IV nicht beibehalten möchten, können Sie und Ihr Ehegatte bei Ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Steuerklassenänderung stellen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen

Der automatische Wechsel zur Steuerklasse IV für beide Ehegatten wird ab dem Tag der Eheschließung wirksam. Dies gilt nicht, wenn die Ehe im Ausland geschlossen worden ist.

Ein etwaiger Antrag auf Änderung der Steuerklassen oder Anwendung des Faktorverfahrens bei Steuerklasse IV muss für eine Berücksichtigung im laufenden Kalenderjahr spätestens bis zum 1.11. des laufenden Jahres gestellt werden.

Dauer

Die Dauer der Bearbeitung hängt von der Auslastung des zuständigen Finanzamtes ab.

Voraussetzungen

  • Sie und Ihr Ehegatte sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, was bedeutet, dass Ihr Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland liegt.
  • Sie und Ihr Ehegatte leben nicht dauernd getrennt.
  • Die Übermittlung der Eheschließung vom Standesamt über die Meldebehörde an das Bundeszentralamt für Steuern erfolgt in der Regel automatisch. Die Steuerklassen werden auf IV/IV gesetzt.

Unterlagen

Wird die Ehe im Inland geschlossen, erübrigt sich die Vorlage von Unterlagen.

Zum Nachweis einer im Ausland geschlossenen Ehe dient grundsätzlich die ordnungsgemäß ausgestellte ausländische Heiratsurkunde. Beim Standesamt des Wohnsitzes kann beantragt werden, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.

Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

Der Eintrag in das deutsche Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil das hiesige Standesamt eine Eheurkunde ausstellen kann. Das Standesamt prüft die Wirksamkeit der Eheschließung nach deutschen und nach den jeweiligen ausländischen Rechten.

Es wird auch geprüft, ob die Namenserklärungen in der Heiratsurkunde wirksam sind. Wenn es erforderlich ist, werden Namenserklärungen aufgenommen.

Ablauf

Möchten Sie die bei Heirat automatisch vergebene Steuerklasse IV nicht beibehalten, können Sie und Ihr Ehegatte einen Antrag auf Änderung der Steuerklasse bei Ihrem zuständigen Finanzamt stellen.

Zuständige Stelle

  • Finanzamtssuche

Quelle: hessenfinder.de · Stand 02.10.2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.

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Adler stellt nur die nötigen Rückfragen und zeigt dann die Schritte, die für Sie gelten.

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