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Wohnung anmelden in Düsseldorf

Alle Infos und Hilfe, wie Sie das in Düsseldorf erledigen: zuständige Stelle, Unterlagen, Kosten, Fristen und Online-Dienst.

Mit Adler Schritt für Schritt erledigen

Das müssen Sie tun:

  1. Melden Sie sich nach dem Einzug persönlich an (die Frist steht unter „Mehr Infos“).
  2. Lassen Sie sich von Ihrem Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung geben.
  3. Halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.

Mehr Infos

Worum es geht

Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen? Hier erfahren Sie mehr über die nötige Anmeldung.

Kosten

keine

Fristen

Anmeldefrist (nach Einzug): innerhalb von 2 Wochen.

Dauer

keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen.

Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum Download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt),
  • Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal.

Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von

  • aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs),
  • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis,
  • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person.

Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).

Ablauf

Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

  • Sie sprechen persönlich vor.
  • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
  • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
  • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

Zuständige Stelle

Quelle: meineverwaltung.nrw · Stand 02.10.2026

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Ob Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Behörde.

Ihr Plan für Ihren Fall

Adler stellt nur die nötigen Rückfragen und zeigt dann die Schritte, die für Sie gelten.

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